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Familienrecht

Scheidungsanwalt in Nürnberg – Fachanwalt für Familienrecht

Einvernehmlich oder streitig: Ich stelle Ihren Scheidungsantrag und kümmere mich um alle Scheidungsfolgen.

Scheidung in Nürnberg – sicher durch das Verfahren

Niemand denkt bei der Eheschließung an eine Scheidung – und doch können sich Ehepartner mit der Zeit auseinanderleben. Eine Scheidung ist emotional belastend und zugleich mit vielen rechtlichen und finanziellen Fragen verbunden. Als Scheidungsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in Nürnberg begleite ich Sie durch das gesamte Verfahren und sorge dafür, dass alle Formalien beachtet und Ihre Interessen gewahrt werden.

Voraussetzungen der Scheidung

  • Trennungsjahr: In der Regel müssen die Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt leben (§ 1566 BGB). Das ist auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung möglich („Trennung von Tisch und Bett“).
  • Einvernehmliche Scheidung: Beantragen beide die Scheidung oder stimmt der andere zu, wird das Scheitern der Ehe nach einem Jahr Trennung unwiderlegbar vermutet.
  • Streitige Scheidung: Ohne Zustimmung muss das Scheitern der Ehe nachgewiesen werden – nach drei Jahren Trennung wird es vermutet.
  • Härtefallscheidung: In Ausnahmefällen, etwa bei Gewalt, ist eine Scheidung auch vor Ablauf des Trennungsjahres möglich (§ 1565 Abs. 2 BGB).

Ablauf des Scheidungsverfahrens

  1. Beratung und Klärung der Scheidungsfolgen
  2. Scheidungsantrag beim Familiengericht – nur durch einen Rechtsanwalt möglich
  3. Auskünfte zum Versorgungsausgleich (Rentenanwartschaften)
  4. Gerichtstermin mit persönlicher Anhörung der Ehegatten
  5. Scheidungsbeschluss – rechtskräftig nach Ablauf der Rechtsmittelfrist oder sofort bei Rechtsmittelverzicht

Bei einer einvernehmlichen Scheidung dauert das Verfahren oft nur wenige Monate. Streitige Folgesachen können es deutlich verlängern.

Scheidungsfolgen im Blick

Neben der Scheidung selbst sind häufig wichtige Folgefragen zu klären: Versorgungsausgleich, Unterhalt, Zugewinnausgleich, Ehewohnung und Hausrat sowie Sorge- und Umgangsrecht. Eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung kann Zeit, Kosten und Streit sparen.

Was kostet eine Scheidung?

Gerichts- und Anwaltskosten richten sich nach dem Verfahrenswert. Er beträgt in der Regel das Dreifache des gemeinsamen monatlichen Nettoeinkommens beider Ehegatten, mindestens 3.000 Euro; für den Versorgungsausgleich kommt ein Zuschlag hinzu. Bei einer einvernehmlichen Scheidung mit nur einem Anwalt bleiben die Kosten überschaubar. Bei geringem Einkommen kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.

Scheidung mit Auslandsbezug

Sind ein oder beide Ehegatten ausländische Staatsangehörige oder wurde die Ehe im Ausland geschlossen, stellen sich Fragen zum anwendbaren Recht und zur Anerkennung der Scheidung im Heimatland. Ich berate Sie dazu – auch auf Serbisch, Bosnisch und Kroatisch.

Scheidungsanwalt in Nürnberg, Fürth, Erlangen und Umgebung

Die Kanzlei liegt zentral in der Gleißbühlstraße 7 in 90402 Nürnberg, ca. 5 Gehminuten vom Hauptbahnhof. Ich vertrete Mandantinnen und Mandanten aus Nürnberg und der gesamten Metropolregion – etwa aus Fürth, Erlangen, Schwabach, Zirndorf, Stein, Oberasbach, Lauf an der Pegnitz, Hersbruck, Feucht und Roth – vor dem Familiengericht beim Amtsgericht Nürnberg, den umliegenden Familiengerichten und dem Oberlandesgericht Nürnberg.

Häufige Fragen

Fragen zur Scheidung

Wie lange dauert eine Scheidung?

Eine einvernehmliche Scheidung ohne Streit über Folgesachen dauert nach Einreichung des Antrags häufig etwa drei bis sechs Monate. Maßgeblich ist vor allem, wie schnell die Rentenversicherungsträger die Auskünfte zum Versorgungsausgleich erteilen.

Brauchen beide Ehepartner einen Anwalt?

Nein. Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt es, wenn der Antragsteller anwaltlich vertreten ist. Der andere Ehegatte kann der Scheidung ohne eigenen Anwalt zustimmen – er kann dann aber keine eigenen Anträge stellen.

Kann ich mich ohne Trennungsjahr scheiden lassen?

Nur ausnahmsweise, wenn die Fortsetzung der Ehe für Sie aus Gründen in der Person des anderen eine unzumutbare Härte darstellen würde, etwa bei Gewalt oder schweren Bedrohungen (§ 1565 Abs. 2 BGB).

Was passiert mit dem gemeinsamen Haus?

Das hängt von den Eigentumsverhältnissen, den Finanzierungen und dem Zugewinnausgleich ab. Möglich sind Übernahme durch einen Ehegatten, Verkauf oder im Streitfall eine Teilungsversteigerung. Eine frühe Beratung vermeidet teure Fehler.

Was kostet eine Scheidung in Nürnberg?

Die Kosten hängen vom Verfahrenswert ab, der sich nach dem Nettoeinkommen beider Ehegatten richtet. Ich nenne Ihnen nach einem ersten Gespräch eine konkrete Kostenschätzung.

Sie brauchen einen Rechtsanwalt in Nürnberg?

Rufen Sie an oder schreiben Sie eine E-Mail – ich melde mich schnellstmöglich bei Ihnen. Beratung auf Deutsch, Serbisch, Bosnisch und Kroatisch.