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Familienrecht

Ehevertrag – Beratung durch Fachanwalt in Nürnberg

Klarheit von Anfang an: Ich berate Sie vor und während der Ehe zu einem fairen und wirksamen Ehevertrag.

Warum ein Ehevertrag sinnvoll sein kann

Ohne Ehevertrag gelten bei einer Scheidung die gesetzlichen Regeln – insbesondere der Güterstand der Zugewinngemeinschaft, der Versorgungsausgleich und das gesetzliche Unterhaltsrecht. Das passt nicht zu jeder Lebenssituation. Ein Ehevertrag, vor oder während der Ehe geschlossen, schafft Klarheit, kann eine spätere Scheidung deutlich erleichtern und Streit vermeiden.

Was in einem Ehevertrag geregelt werden kann

  • Güterstand: modifizierte Zugewinngemeinschaft (z. B. Herausnahme eines Unternehmens), Gütertrennung oder Gütergemeinschaft
  • Nachehelicher Unterhalt: Begrenzung, Befristung oder Verzicht – in den Grenzen der Rechtsprechung
  • Versorgungsausgleich: Ausschluss oder Modifikation
  • Schutz von Unternehmen, Praxen und Immobilien
  • Rechtswahl bei internationalen Ehen

Besonders sinnvoll bei

  • Selbstständigen, Unternehmern und Freiberuflern
  • großen Vermögens- oder Einkommensunterschieden
  • zweiten Ehen und Patchwork-Familien
  • binationalen Ehen und Vermögen im Ausland
  • erwarteten Erbschaften oder Familienunternehmen

Grenzen der Vertragsfreiheit

Ein Ehevertrag muss notariell beurkundet werden (§ 1410 BGB). Er darf keinen Ehegatten unangemessen benachteiligen. Die Gerichte prüfen Eheverträge auf Sittenwidrigkeit und unterziehen sie einer Ausübungskontrolle – vor allem, wenn Kernbereiche wie Kindesbetreuungsunterhalt betroffen sind oder sich die Lebensumstände später grundlegend ändern. Ein unausgewogener Vertrag kann ganz oder teilweise unwirksam sein.

Meine Unterstützung

Ich prüfe Ihren Vertragsentwurf oder erarbeite mit Ihnen eine faire Regelung, bevor Sie zum Notar gehen. Auch bestehende Eheverträge prüfe ich im Fall einer Trennung auf ihre Wirksamkeit.

Beratung zum Ehevertrag in Nürnberg, Fürth, Erlangen und Umgebung

Die Kanzlei liegt zentral in der Gleißbühlstraße 7 in 90402 Nürnberg, ca. 5 Gehminuten vom Hauptbahnhof. Ich vertrete Mandantinnen und Mandanten aus Nürnberg und der gesamten Metropolregion – etwa aus Fürth, Erlangen, Schwabach, Zirndorf, Stein, Oberasbach, Lauf an der Pegnitz, Hersbruck, Feucht und Roth – vor dem Familiengericht beim Amtsgericht Nürnberg, den umliegenden Familiengerichten und dem Oberlandesgericht Nürnberg.

Häufige Fragen

Fragen zum Ehevertrag

Muss ein Ehevertrag zum Notar?

Ja. Ein Ehevertrag ist nur wirksam, wenn er bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Ehegatten notariell beurkundet wird (§ 1410 BGB). Eine anwaltliche Beratung vorab stellt sicher, dass Ihre Interessen berücksichtigt werden.

Kann man einen Ehevertrag auch während der Ehe schließen?

Ja. Ein Ehevertrag kann jederzeit vor oder während der Ehe geschlossen und auch später geändert werden.

Kann ein Ehevertrag unwirksam sein?

Ja, wenn er einen Ehegatten einseitig und unangemessen benachteiligt, etwa durch Verzicht auf Betreuungsunterhalt in einer Zwangslage. Gerichte prüfen solche Verträge im Streitfall genau.

Sie brauchen einen Rechtsanwalt in Nürnberg?

Rufen Sie an oder schreiben Sie eine E-Mail – ich melde mich schnellstmöglich bei Ihnen. Beratung auf Deutsch, Serbisch, Bosnisch und Kroatisch.