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Familienrecht

Anwalt für Sorgerecht und Umgangsrecht in Nürnberg

Klare Regelungen nach der Trennung – im Interesse Ihrer Kinder und mit Blick auf Ihre Rechte als Elternteil.

Kinder nach der Trennung – klare Regelungen schaffen

Wenn sich Eltern trennen, leben die Kinder oft überwiegend bei einem Elternteil. Dann stellen sich Fragen: Wer entscheidet über Schule, Wohnort und Gesundheit? Wie oft sieht der andere Elternteil die Kinder? Was gilt in den Ferien? Als Anwalt für Sorgerecht und Umgangsrecht in Nürnberg vertrete ich Sie – immer mit Blick auf das Kindeswohl, das für Gerichte und Jugendamt im Mittelpunkt steht.

Sorgerecht: Wer entscheidet?

Verheiratete Eltern haben grundsätzlich die gemeinsame elterliche Sorge – auch nach Trennung und Scheidung. Bei Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung (z. B. Schulwahl, Umzug, Religion, größere medizinische Eingriffe) müssen beide Eltern zustimmen. Angelegenheiten des täglichen Lebens entscheidet der Elternteil, bei dem das Kind lebt (§ 1687 BGB).

  • Alleinige Sorge: wird nur übertragen, wenn dies dem Kindeswohl am besten entspricht (§ 1671 BGB) – etwa bei fehlender Kooperationsfähigkeit der Eltern.
  • Aufenthaltsbestimmungsrecht: Häufig wird nur dieser Teil der Sorge übertragen, z. B. bei Streit über den Wohnort des Kindes.
  • Unverheiratete Eltern: Väter erlangen die gemeinsame Sorge durch Sorgeerklärung oder auf Antrag beim Familiengericht (§ 1626a BGB).

Umgangsrecht: Kontakt zu beiden Eltern

Jedes Kind hat das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen – und jeder Elternteil ist zum Umgang berechtigt und verpflichtet (§ 1684 BGB). Können sich die Eltern nicht einigen, regelt das Familiengericht Umfang und Ausgestaltung, etwa jedes zweite Wochenende, Ferien- und Feiertagsregelungen. Auch Großeltern und Geschwister können ein Umgangsrecht haben.

Residenzmodell oder Wechselmodell?

Beim Residenzmodell lebt das Kind überwiegend bei einem Elternteil. Beim Wechselmodell betreuen beide Eltern das Kind etwa zu gleichen Teilen. Welches Modell passt, hängt vom Alter des Kindes, den Wohnorten und der Kommunikation der Eltern ab – und hat Auswirkungen auf den Kindesunterhalt.

Wie ich Sie unterstütze

  • Beratung zu Sorge- und Umgangsregelungen sowie zum Wechselmodell
  • Vertretung im Verfahren vor dem Familiengericht und gegenüber dem Jugendamt
  • Eilverfahren, z. B. bei Kindeswohlgefährdung oder drohendem Umzug ins Ausland
  • Durchsetzung bestehender Umgangsregelungen (Ordnungsmittel)
  • Begleiteter Umgang und Umgangsausschluss in Ausnahmefällen

Sorgerecht und Umgangsrecht in Nürnberg, Fürth, Erlangen und Umgebung

Die Kanzlei liegt zentral in der Gleißbühlstraße 7 in 90402 Nürnberg, ca. 5 Gehminuten vom Hauptbahnhof. Ich vertrete Mandantinnen und Mandanten aus Nürnberg und der gesamten Metropolregion – etwa aus Fürth, Erlangen, Schwabach, Zirndorf, Stein, Oberasbach, Lauf an der Pegnitz, Hersbruck, Feucht und Roth – vor dem Familiengericht beim Amtsgericht Nürnberg, den umliegenden Familiengerichten und dem Oberlandesgericht Nürnberg.

Häufige Fragen

Fragen zu Sorgerecht und Umgangsrecht

Bekomme ich nach der Trennung automatisch das alleinige Sorgerecht?

Nein. Die gemeinsame Sorge bleibt grundsätzlich bestehen. Die Alleinsorge wird nur auf Antrag übertragen, wenn dies dem Kindeswohl am besten entspricht.

Wie oft darf der andere Elternteil das Kind sehen?

Es gibt keine gesetzlich feste Regel. Häufig ist ein Umgang an jedem zweiten Wochenende sowie in der Hälfte der Ferien – maßgeblich sind aber immer das Alter und die Bedürfnisse des Kindes.

Darf ich mit dem Kind umziehen?

Ein Umzug, der den Umgang mit dem anderen Elternteil erheblich erschwert – etwa in eine andere Stadt oder ins Ausland –, ist bei gemeinsamer Sorge zustimmungspflichtig. Ohne Zustimmung kann das Familiengericht entscheiden.

Ab welchem Alter darf ein Kind selbst entscheiden?

Ein festes Alter gibt es nicht. Das Gericht hört Kinder an und berücksichtigt ihren Willen umso stärker, je älter und reifer sie sind. Ab etwa 12 bis 14 Jahren hat der Wille des Kindes regelmäßig großes Gewicht.

Sie brauchen einen Rechtsanwalt in Nürnberg?

Rufen Sie an oder schreiben Sie eine E-Mail – ich melde mich schnellstmöglich bei Ihnen. Beratung auf Deutsch, Serbisch, Bosnisch und Kroatisch.