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Strafrecht

Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht in Nürnberg

Verteidigung bei Vermögens-, Steuer- und Insolvenzdelikten – für Unternehmer, Selbstständige, Angestellte und Privatpersonen.

Wirtschaftsstrafrecht: komplexe Vorwürfe, strukturierte Verteidigung

Wirtschaftsstrafverfahren sind oft umfangreich und langwierig. Neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe drohen Vermögensabschöpfung (Einziehung), Gewerbeuntersagung, Eintragungen im Gewerbezentralregister oder berufsrechtliche Konsequenzen. Betroffen sind nicht nur Unternehmer, sondern auch Angestellte, Selbstständige und Privatpersonen. Eine frühzeitige Verteidigung kann viel bewirken – häufig lassen sich Verfahren bereits im Ermittlungsstadium günstig beeinflussen.

Typische Vorwürfe

  • Betrug, Computerbetrug, Subventionsbetrug und Kreditbetrug
  • Untreue und Unterschlagung
  • Steuerhinterziehung – auch im Zusammenhang mit Selbstanzeige
  • Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB, Schwarzarbeit)
  • Insolvenzverschleppung und Bankrottdelikte
  • Urkundenfälschung
  • Geldwäsche – etwa als sogenannter „Finanzagent“
  • Corona-Soforthilfe-Betrug

So unterstütze ich Sie

  • Begleitung bei Durchsuchungen und Beschlagnahmen in Wohnung und Geschäftsräumen
  • Akteneinsicht und Auswertung umfangreicher Unterlagen
  • Kommunikation mit Staatsanwaltschaft, Steuerfahndung und Zoll
  • Abwehr oder Begrenzung von Vermögensarresten und Einziehung
  • Prüfung von Einstellungsmöglichkeiten, z. B. gegen Auflage (§ 153a StPO)
  • Verfahrensabsprachen und Verteidigung in der Hauptverhandlung

Schadenswiedergutmachung

In Vermögensdelikten spielt die Wiedergutmachung des Schadens eine große Rolle für das Strafmaß. Ich zeige Ihnen, wann und wie eine Schadenswiedergutmachung sinnvoll ist, ohne Ihre Verteidigungsposition zu schwächen.

Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht in Nürnberg, Fürth, Erlangen und Mittelfranken

Die Kanzlei liegt zentral in der Gleißbühlstraße 7 in 90402 Nürnberg, nahe dem Hauptbahnhof. Ich vertrete Mandantinnen und Mandanten aus Nürnberg und der gesamten Metropolregion – unter anderem aus Fürth, Erlangen, Schwabach, Zirndorf, Stein, Oberasbach, Lauf an der Pegnitz, Hersbruck, Feucht, Roth und Neumarkt – vor den dortigen Amts- und Landgerichten, insbesondere vor dem Amtsgericht Nürnberg, dem Landgericht Nürnberg-Fürth und dem Oberlandesgericht Nürnberg. Bei Bedarf bin ich auch bundesweit für Sie tätig.

Häufige Fragen

Fragen zum Wirtschaftsstrafrecht

Was bedeutet Vermögensarrest?

Zur Sicherung einer späteren Einziehung kann die Staatsanwaltschaft schon im Ermittlungsverfahren Vermögen beschlagnahmen lassen – etwa Konten sperren. Dagegen gibt es Rechtsmittel; schnelles Handeln ist wichtig, um die wirtschaftliche Existenz zu sichern.

Hilft eine Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung?

Eine wirksame Selbstanzeige nach § 371 AO kann zur Straffreiheit führen, ist aber an strenge Voraussetzungen gebunden und ausgeschlossen, wenn die Tat bereits entdeckt ist. Lassen Sie sich vorab beraten.

Wer haftet bei nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträgen?

Strafrechtlich verantwortlich ist der Arbeitgeber bzw. Geschäftsführer (§ 266a StGB). Daneben droht eine persönliche zivilrechtliche Haftung gegenüber den Sozialversicherungsträgern.

Sie brauchen einen Rechtsanwalt in Nürnberg?

Rufen Sie an oder schreiben Sie eine E-Mail – ich melde mich schnellstmöglich bei Ihnen. Beratung auf Deutsch, Serbisch, Bosnisch und Kroatisch.