Anwalt für Körperverletzung in Nürnberg
Verteidigung bei einfacher, gefährlicher und fahrlässiger Körperverletzung – mit Erfahrung als Fachanwalt für Strafrecht.
Vorwurf Körperverletzung – was jetzt wichtig ist
Eine Auseinandersetzung im Nachtleben, ein Streit in der Familie oder unter Nachbarn, ein Vorfall bei einem Fußballspiel: Vorwürfe wegen Körperverletzung gehören zu den häufigsten Strafverfahren – auch in Nürnberg. Oft ist die Lage unübersichtlich, Zeugen widersprechen sich, und die Frage, wer angefangen hat, bleibt offen. Als Fachanwalt für Strafrecht prüfe ich jeden Einzelfall genau und verteidige Sie mit dem Ziel einer Einstellung oder einer möglichst milden Entscheidung.
Die verschiedenen Formen der Körperverletzung
- Einfache Körperverletzung (§ 223 StGB): Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Sie wird grundsätzlich nur auf Strafantrag verfolgt – es sei denn, die Staatsanwaltschaft bejaht ein besonderes öffentliches Interesse (§ 230 StGB).
- Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB): z. B. mit einer Waffe, einem gefährlichen Werkzeug, gemeinschaftlich oder durch eine das Leben gefährdende Behandlung – Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
- Schwere Körperverletzung (§ 226 StGB): bei schweren dauerhaften Folgen für das Opfer.
- Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB)
- Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB): häufig im Straßenverkehr oder bei Unfällen.
Ansatzpunkte der Verteidigung
- Notwehr und Nothilfe (§ 32 StGB): Wer einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff abwehrt, handelt nicht rechtswidrig.
- Beweislage: Widersprüchliche Zeugenaussagen, Videoaufnahmen, ärztliche Atteste – ich prüfe alles kritisch.
- Strafantrag: Wurde er wirksam und rechtzeitig (drei Monate) gestellt?
- Täter-Opfer-Ausgleich (§ 46a StGB): Eine Wiedergutmachung kann zur Strafmilderung oder zur Einstellung führen.
- Einstellung wegen geringer Schuld oder gegen Auflage (§§ 153, 153a StPO) oder Verweisung auf den Privatklageweg.
Häusliche Gewalt und Gewaltschutz
Bei Vorwürfen im familiären Umfeld laufen häufig parallel ein Strafverfahren und ein familiengerichtliches Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz – mit Folgen auch für Wohnung, Sorgerecht und Umgang. Als Fachanwalt für Strafrecht und Familienrecht kann ich beide Verfahren aufeinander abstimmen.
Opfer einer Körperverletzung?
Auch Geschädigte vertrete ich – etwa als Nebenklagevertreter oder bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld und Schadensersatz.
Verteidigung bei Körperverletzung in Nürnberg, Fürth, Erlangen und Mittelfranken
Die Kanzlei liegt zentral in der Gleißbühlstraße 7 in 90402 Nürnberg, nahe dem Hauptbahnhof. Ich vertrete Mandantinnen und Mandanten aus Nürnberg und der gesamten Metropolregion – unter anderem aus Fürth, Erlangen, Schwabach, Zirndorf, Stein, Oberasbach, Lauf an der Pegnitz, Hersbruck, Feucht, Roth und Neumarkt – vor den dortigen Amts- und Landgerichten, insbesondere vor dem Amtsgericht Nürnberg, dem Landgericht Nürnberg-Fürth und dem Oberlandesgericht Nürnberg. Bei Bedarf bin ich auch bundesweit für Sie tätig.
Fragen zur Körperverletzung
Was passiert, wenn der Strafantrag zurückgenommen wird?
Bei einer einfachen oder fahrlässigen Körperverletzung führt die Rücknahme des Strafantrags grundsätzlich zur Einstellung – es sei denn, die Staatsanwaltschaft bejaht ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung. Bei gefährlicher Körperverletzung ist kein Strafantrag erforderlich.
Welche Strafe droht bei einer gefährlichen Körperverletzung?
Das Gesetz sieht Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor, in minder schweren Fällen drei Monate bis fünf Jahre. Bei Ersttätern ist häufig eine Bewährungsstrafe oder – in minder schweren Fällen – eine Geldstrafe erreichbar.
Ich habe mich nur verteidigt – bin ich trotzdem strafbar?
Nicht, wenn eine Notwehrlage vorlag und Ihre Verteidigung erforderlich war (§ 32 StGB). Ob das der Fall war, hängt von den Details ab. Machen Sie deshalb keine Aussage, bevor wir die Akte kennen.
Was ist ein Täter-Opfer-Ausgleich?
Ein Ausgleich zwischen Beschuldigtem und Geschädigtem, z. B. durch Entschuldigung und Schmerzensgeld. Er kann nach § 46a StGB zur Strafmilderung, zum Absehen von Strafe oder zur Einstellung des Verfahrens führen.
Sie brauchen einen Rechtsanwalt in Nürnberg?
Rufen Sie an oder schreiben Sie eine E-Mail – ich melde mich schnellstmöglich bei Ihnen. Beratung auf Deutsch, Serbisch, Bosnisch und Kroatisch.