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Strafrecht

Anwalt für Sexualstrafrecht in Nürnberg

Diskrete und entschlossene Verteidigung bei schwerwiegenden Vorwürfen – durch einen Fachanwalt für Strafrecht.

Wenn ein Vorwurf Ihr Leben verändert

Kaum ein Vorwurf wiegt so schwer wie der eines Sexualdelikts. Schon ein Ermittlungsverfahren kann gravierende Folgen für Ruf, Familie und Beruf haben – unabhängig davon, ob der Vorwurf zutrifft. Häufig steht Aussage gegen Aussage. Umso wichtiger ist eine frühzeitige, sachkundige und diskrete Verteidigung durch einen Fachanwalt für Strafrecht.

Typische Vorwürfe im Sexualstrafrecht

  • Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung (§ 177 StGB)
  • Sexuelle Belästigung (§ 184i StGB)
  • Verbreitung, Erwerb und Besitz pornografischer Inhalte (§§ 184 ff. StGB)
  • Exhibitionistische Handlungen und Erregung öffentlichen Ärgernisses
  • Vorwürfe im Zusammenhang mit Minderjährigen
  • Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB)

Aussage gegen Aussage

Steht nur die Aussage der anzeigenden Person zur Verfügung, gelten nach der Rechtsprechung besonders strenge Anforderungen an die Beweiswürdigung. Ich prüfe die Entstehung und Entwicklung der Aussage, mögliche Motive, Widersprüche und – wo nötig – die Einholung eines aussagepsychologischen Glaubhaftigkeitsgutachtens.

Durchsuchung wegen Dateien

Bei Vorwürfen im Zusammenhang mit Bild- oder Videodateien werden häufig Smartphones, Computer und Cloud-Speicher beschlagnahmt. Die Auswertung dauert oft Monate. Ich achte darauf, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben, und setze mich für eine zügige Rückgabe nicht relevanter Geräte ein.

Wichtig: Nehmen Sie keinen Kontakt zur anzeigenden Person auf, löschen Sie keine Daten und äußern Sie sich nicht zum Vorwurf, bevor Sie anwaltlich beraten wurden.

Diskretion hat oberste Priorität

Alle Informationen unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Ich setze mich dafür ein, dass das Verfahren möglichst ohne öffentliche Aufmerksamkeit und ohne Auswirkungen auf Ihren Arbeitgeber geführt wird.

Verteidigung im Sexualstrafrecht in Nürnberg, Fürth, Erlangen und Mittelfranken

Die Kanzlei liegt zentral in der Gleißbühlstraße 7 in 90402 Nürnberg, nahe dem Hauptbahnhof. Ich vertrete Mandantinnen und Mandanten aus Nürnberg und der gesamten Metropolregion – unter anderem aus Fürth, Erlangen, Schwabach, Zirndorf, Stein, Oberasbach, Lauf an der Pegnitz, Hersbruck, Feucht, Roth und Neumarkt – vor den dortigen Amts- und Landgerichten, insbesondere vor dem Amtsgericht Nürnberg, dem Landgericht Nürnberg-Fürth und dem Oberlandesgericht Nürnberg. Bei Bedarf bin ich auch bundesweit für Sie tätig.

Häufige Fragen

Fragen zum Sexualstrafrecht

Reicht eine einzelne Aussage für eine Verurteilung?

Grundsätzlich ja – das Gericht muss aber von der Glaubhaftigkeit der Aussage überzeugt sein. In Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen verlangt der Bundesgerichtshof eine besonders sorgfältige Würdigung aller Umstände. Hier setzt die Verteidigung an.

Erfährt mein Arbeitgeber von dem Verfahren?

In der Regel nicht durch die Ermittlungsbehörden – Ausnahmen gelten für bestimmte Berufsgruppen, etwa im öffentlichen Dienst. Ich berate Sie, wie sich das Verfahren möglichst diskret führen lässt.

Was passiert mit meinem beschlagnahmten Handy?

Die Geräte werden ausgewertet, was mehrere Monate dauern kann. Ihr Verteidiger kann die Rückgabe beantragen und die Verhältnismäßigkeit der Beschlagnahme prüfen lassen.

Sie brauchen einen Rechtsanwalt in Nürnberg?

Rufen Sie an oder schreiben Sie eine E-Mail – ich melde mich schnellstmöglich bei Ihnen. Beratung auf Deutsch, Serbisch, Bosnisch und Kroatisch.