BtM-Anwalt in Nürnberg – Verteidigung im Betäubungsmittelstrafrecht
Spezialisierte Strafverteidigung bei Vorwürfen nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und dem Konsumcannabisgesetz (KCanG).
BtM-Anwalt in Nürnberg: spezialisierte Verteidigung im Betäubungsmittelrecht
Das Betäubungsmittelstrafrecht ist ein Spezialgebiet mit eigenen Regeln – und ein besonderer Schwerpunkt meiner Tätigkeit als Fachanwalt für Strafrecht in Nürnberg. Schon der Vorwurf des unerlaubten Besitzes kann erhebliche Folgen haben: für Ihren Führerschein, Ihren Aufenthaltsstatus und Ihren Beruf. Bei Vorwürfen des Handeltreibens oder der Einfuhr in „nicht geringer Menge“ drohen mehrjährige Freiheitsstrafen. Eine frühzeitige, spezialisierte Verteidigung durch einen BtM-Anwalt ist deshalb entscheidend.
Typische Vorwürfe nach dem BtMG
- Besitz und Erwerb von Betäubungsmitteln (§ 29 BtMG)
- Handeltreiben – schon jedes eigennützige Bemühen um den Umsatz kann genügen
- Einfuhr und Ausfuhr, etwa über die Grenze nach Tschechien
- Anbau und Herstellung
- Abgabe an Minderjährige
- Taten mit einer „nicht geringen Menge“ (§ 29a BtMG) sowie bandenmäßige und bewaffnete Begehung (§§ 30, 30a BtMG)
Betroffen sind alle Substanzen – etwa Kokain, Amphetamin („Speed“), Crystal Meth, Ecstasy (MDMA), Heroin, LSD oder neue psychoaktive Stoffe, für die das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) gilt.
Was droht? Die Strafrahmen im Überblick
- Grundtatbestand (§ 29 BtMG): Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren
- Nicht geringe Menge (§ 29a BtMG): Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr – es handelt sich um ein Verbrechen
- Bandenmäßiges Handeln oder Einfuhr in nicht geringer Menge (§ 30 BtMG): Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren
- Bewaffnetes Handeltreiben oder Bandenhandel in nicht geringer Menge (§ 30a BtMG): Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren
In jedem dieser Bereiche gibt es Spielraum, etwa über minder schwere Fälle. Ob die Grenze zur nicht geringen Menge überschritten ist, hängt vom Wirkstoffgehalt ab, nicht vom Gewicht. Deshalb prüfe ich Wirkstoffgutachten besonders kritisch.
Cannabis: Konsumcannabisgesetz (KCanG) seit April 2024
Seit dem 1. April 2024 ist Cannabis aus dem BtMG herausgenommen und im Konsumcannabisgesetz (KCanG) sowie im Medizinal-Cannabisgesetz geregelt. Erwachsene dürfen bestimmte Mengen besitzen und in begrenztem Umfang privat anbauen. Strafbar bleiben unter anderem der Besitz größerer Mengen, der Handel, die Abgabe an Minderjährige und die Einfuhr. Ich prüfe für Sie, ob ein Vorwurf nach neuem Recht überhaupt noch strafbar ist – das kann auch ältere Verfahren und Verurteilungen betreffen.
Wichtige Verteidigungsansätze im BtM-Strafrecht
- Rechtmäßigkeit der Ermittlungen: Durchsuchung, Telekommunikationsüberwachung, Auswertung verschlüsselter Messenger-Daten und Handys
- Eigenkonsum oder Handel? Diese Abgrenzung entscheidet oft über den Strafrahmen
- Absehen von Verfolgung bei geringer Menge (§ 31a BtMG)
- Aufklärungshilfe / Kronzeugenregelung (§ 31 BtMG): kann die Strafe deutlich mildern – will aber gut überlegt sein
- „Therapie statt Strafe“ (§ 35 BtMG): Zurückstellung der Strafvollstreckung bei Abhängigkeit
- Strafaussetzung zur Bewährung und Vermeidung von Untersuchungshaft
Betäubungsmittel und Führerschein
Neben dem Strafverfahren droht oft ein Verfahren bei der Führerscheinstelle – auch dann, wenn Sie gar nicht unter Drogeneinfluss gefahren sind. Bei sogenannten harten Drogen kann bereits der Nachweis eines einmaligen Konsums zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen; häufig wird eine MPU angeordnet. Ich berücksichtige diese Folgen von Anfang an in Ihrer Verteidigung.
Durchsuchung oder Festnahme wegen Drogen?
Bleiben Sie ruhig, leisten Sie keinen Widerstand und machen Sie keine Angaben zur Sache. Verlangen Sie den Durchsuchungsbeschluss, widersprechen Sie der Sicherstellung und rufen Sie Ihren Strafverteidiger an. Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen.
BtM-Verteidigung in Nürnberg, Fürth, Erlangen und Mittelfranken
Die Kanzlei liegt zentral in der Gleißbühlstraße 7 in 90402 Nürnberg, nahe dem Hauptbahnhof. Ich vertrete Mandantinnen und Mandanten aus Nürnberg und der gesamten Metropolregion – unter anderem aus Fürth, Erlangen, Schwabach, Zirndorf, Stein, Oberasbach, Lauf an der Pegnitz, Hersbruck, Feucht, Roth und Neumarkt – vor den dortigen Amts- und Landgerichten, insbesondere vor dem Amtsgericht Nürnberg, dem Landgericht Nürnberg-Fürth und dem Oberlandesgericht Nürnberg. Bei Bedarf bin ich auch bundesweit für Sie tätig.
Fragen zum Betäubungsmittelstrafrecht
Was ist eine „nicht geringe Menge“?
Die nicht geringe Menge wird nach dem Wirkstoffgehalt bestimmt, den die Rechtsprechung für jede Substanz festgelegt hat. Wird sie überschritten, liegt ein Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe vor. Deshalb ist die genaue Prüfung des Wirkstoffgutachtens so wichtig.
Wird ein Verfahren wegen einer geringen Menge eingestellt?
Bei einer geringen Menge zum Eigenverbrauch kann die Staatsanwaltschaft nach § 31a BtMG von der Verfolgung absehen, wenn keine Fremdgefährdung vorliegt. In Bayern wird diese Möglichkeit eher zurückhaltend genutzt – eine anwaltliche Stellungnahme kann den Ausschlag geben.
Was bedeutet „Therapie statt Strafe“?
Bei einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als zwei Jahren kann die Vollstreckung nach § 35 BtMG zurückgestellt werden, wenn die Tat aufgrund einer Abhängigkeit begangen wurde und Sie eine Therapie beginnen. Die Therapiezeit kann auf die Strafe angerechnet werden.
Ist Cannabis jetzt legal?
Seit dem 1. April 2024 gilt für Erwachsene das Konsumcannabisgesetz: Besitz und privater Anbau sind in begrenztem Umfang erlaubt. Handel, Abgabe an Minderjährige, Einfuhr und der Besitz größerer Mengen bleiben strafbar.
Verliere ich meinen Führerschein wegen Drogen?
Möglich ist das auch ohne Fahrt unter Drogeneinfluss: Die Fahrerlaubnisbehörde kann die Fahreignung überprüfen und eine MPU anordnen. Bei harten Drogen reicht oft schon ein einmaliger Konsum. Eine abgestimmte Verteidigung im Straf- und Führerscheinverfahren ist deshalb wichtig.
Ermittlungsverfahren wegen Drogen?
Sagen Sie nichts zur Sache und rufen Sie mich an – ich beantrage Akteneinsicht und entwickle Ihre Verteidigungsstrategie.