Anwalt für Unterhalt in Nürnberg
Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt: Ich prüfe, berechne und setze durch – oder wehre unberechtigte Forderungen ab.
Unterhalt nach Trennung und Scheidung
Unterhalt ist einer der häufigsten Streitpunkte nach einer Trennung – und einer der kompliziertesten. Wer muss wie viel zahlen? Welches Einkommen zählt? Was bleibt dem Unterhaltspflichtigen zum Leben? Als Anwalt für Unterhaltsrecht in Nürnberg berechne ich Ihre Ansprüche, setze sie durch oder wehre unberechtigte Forderungen ab.
Die Arten des Unterhalts
- Kindesunterhalt: Kinder haben grundsätzlich Anspruch auf Unterhalt. Die Höhe richtet sich in der Regel nach der Düsseldorfer Tabelle – abhängig vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen und vom Alter des Kindes. Das Kindergeld wird anteilig angerechnet.
- Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB): für die Zeit zwischen Trennung und rechtskräftiger Scheidung.
- Nachehelicher Unterhalt (§§ 1569 ff. BGB): nur bei bestimmten Gründen, z. B. Betreuung gemeinsamer Kinder, Alter, Krankheit, Erwerbslosigkeit oder als Aufstockungsunterhalt. Er kann zeitlich begrenzt oder herabgesetzt werden.
- Betreuungsunterhalt für nicht verheiratete Eltern (§ 1615l BGB)
- Volljährigenunterhalt während Schule, Ausbildung oder Studium
- Elternunterhalt – seit 2020 nur noch bei einem Jahreseinkommen über 100.000 Euro
Wie wird Unterhalt berechnet?
Grundlage ist das bereinigte Nettoeinkommen: Vom Einkommen werden u. a. berufsbedingte Aufwendungen, bestimmte Schulden und Vorsorgeaufwendungen abgezogen. Dem Unterhaltspflichtigen muss ein Selbstbehalt verbleiben. Minderjährige Kinder haben Vorrang vor anderen Unterhaltsberechtigten. Die richtige Berechnung erfordert Erfahrung – gerade bei Selbstständigen, Überstunden, Firmenwagen oder Wohnvorteil.
So unterstütze ich Sie
- Berechnung von Unterhaltsansprüchen und Prüfung der Leistungsfähigkeit
- Auskunftsverlangen zu Einkommen und Vermögen (§§ 1605, 1580 BGB)
- Durchsetzung oder Abwehr von Unterhaltsforderungen – außergerichtlich und vor dem Familiengericht
- Titulierung, z. B. durch eine Jugendamtsurkunde oder einen gerichtlichen Beschluss
- Abänderung bestehender Titel bei veränderten Einkommens- oder Lebensverhältnissen
- Vollstreckung rückständigen Unterhalts
Anwalt für Unterhalt in Nürnberg, Fürth, Erlangen und Umgebung
Die Kanzlei liegt zentral in der Gleißbühlstraße 7 in 90402 Nürnberg, ca. 5 Gehminuten vom Hauptbahnhof. Ich vertrete Mandantinnen und Mandanten aus Nürnberg und der gesamten Metropolregion – etwa aus Fürth, Erlangen, Schwabach, Zirndorf, Stein, Oberasbach, Lauf an der Pegnitz, Hersbruck, Feucht und Roth – vor dem Familiengericht beim Amtsgericht Nürnberg, den umliegenden Familiengerichten und dem Oberlandesgericht Nürnberg.
Fragen zum Unterhalt
Wie viel Kindesunterhalt muss ich zahlen?
Die Höhe ergibt sich in der Regel aus der Düsseldorfer Tabelle und hängt von Ihrem bereinigten Nettoeinkommen, dem Alter des Kindes und der Zahl der Unterhaltsberechtigten ab. Das halbe Kindergeld wird bei minderjährigen Kindern angerechnet. Ich berechne den konkreten Betrag für Sie.
Ab wann kann ich Unterhalt verlangen?
Ab dem Monat, in dem der Unterhaltspflichtige zur Auskunft über sein Einkommen oder zur Zahlung aufgefordert wurde. Fordern Sie deshalb schriftlich und frühzeitig Auskunft an.
Muss ich nach der Scheidung Unterhalt an meinen Ex-Partner zahlen?
Nur wenn ein gesetzlicher Unterhaltsgrund besteht, etwa die Betreuung gemeinsamer Kinder, Krankheit oder ein ehebedingter Nachteil. Grundsätzlich gilt nach der Scheidung der Grundsatz der Eigenverantwortung; der Anspruch kann begrenzt oder befristet werden.
Was ist, wenn sich mein Einkommen ändert?
Bei einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse kann ein bestehender Unterhaltstitel abgeändert werden. Zahlen Sie nicht einfach weniger, sondern lassen Sie die Abänderung rechtzeitig prüfen.
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