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Strafrecht

Anwalt für Jugendstrafrecht in Nürnberg

Verteidigung von Jugendlichen und Heranwachsenden – mit Blick auf eine gute Zukunft. Beratung auch für Eltern.

Jugendstrafrecht: besondere Regeln für junge Menschen

Für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren gilt das Jugendgerichtsgesetz (JGG). Auch bei Heranwachsenden zwischen 18 und 20 Jahren wird Jugendstrafrecht angewendet, wenn ihre Entwicklung noch der eines Jugendlichen entspricht oder es sich um eine typische Jugendverfehlung handelt. Im Mittelpunkt steht der Erziehungsgedanke: Nicht die Strafe, sondern die weitere Entwicklung des jungen Menschen soll im Vordergrund stehen. Kinder unter 14 Jahren sind strafunmündig.

Mögliche Folgen im Jugendstrafverfahren

  • Diversion: Einstellung des Verfahrens, ggf. nach erzieherischen Maßnahmen (§§ 45, 47 JGG)
  • Erziehungsmaßregeln: z. B. Weisungen wie Sozialstunden oder ein Anti-Gewalt-Training
  • Zuchtmittel: Verwarnung, Auflagen oder Jugendarrest
  • Jugendstrafe: als letztes Mittel, oft zur Bewährung ausgesetzt

Warum ein Verteidiger auch im Jugendstrafrecht wichtig ist

Auch Diversionsentscheidungen und Verurteilungen nach Jugendstrafrecht werden im Erziehungs- bzw. Bundeszentralregister gespeichert und können Ausbildung, Studium oder Beruf belasten. Ich setze mich dafür ein, dass das Verfahren möglichst früh und folgenarm beendet wird. Dabei arbeite ich mit der Jugendgerichtshilfe zusammen und begleite Jugendliche und ihre Eltern verständlich durch das gesamte Verfahren.

Für Eltern: Ihr Kind hat eine Vorladung erhalten? Es muss bei der Polizei keine Angaben machen. Melden Sie sich, bevor eine Aussage gemacht wird – auch Eltern dürfen bei einer Vernehmung grundsätzlich anwesend sein.

Typische Vorwürfe

  • Körperverletzung und Raub
  • Ladendiebstahl und Sachbeschädigung
  • Betäubungsmitteldelikte und Cannabis
  • Verbreitung von Bildern und Videos über Messenger und soziale Netzwerke
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis, z. B. mit E-Scootern oder Mofas

Verteidigung im Jugendstrafrecht in Nürnberg, Fürth, Erlangen und Mittelfranken

Die Kanzlei liegt zentral in der Gleißbühlstraße 7 in 90402 Nürnberg, nahe dem Hauptbahnhof. Ich vertrete Mandantinnen und Mandanten aus Nürnberg und der gesamten Metropolregion – unter anderem aus Fürth, Erlangen, Schwabach, Zirndorf, Stein, Oberasbach, Lauf an der Pegnitz, Hersbruck, Feucht, Roth und Neumarkt – vor den dortigen Amts- und Landgerichten, insbesondere vor dem Amtsgericht Nürnberg, dem Landgericht Nürnberg-Fürth und dem Oberlandesgericht Nürnberg. Bei Bedarf bin ich auch bundesweit für Sie tätig.

Häufige Fragen

Fragen zum Jugendstrafrecht

Ab wann ist man strafmündig?

Ab 14 Jahren. Kinder unter 14 Jahren können nicht bestraft werden. Für Jugendliche (14–17 Jahre) gilt immer Jugendstrafrecht, für Heranwachsende (18–20 Jahre) je nach Reifegrad und Art der Tat.

Taucht eine Jugendstrafe im Führungszeugnis auf?

Viele jugendrechtliche Entscheidungen, etwa Diversion, Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel, werden nur im Erziehungsregister eingetragen und erscheinen nicht im normalen Führungszeugnis. Bei einer Jugendstrafe hängt es von Höhe und Bewährung ab.

Was ist Diversion?

Die Einstellung eines Jugendstrafverfahrens ohne Urteil, oft nach einer erzieherischen Maßnahme wie Sozialstunden oder einem Gespräch. Sie ist bei Ersttätern und leichteren Vorwürfen häufig erreichbar.

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