Zugewinnausgleich bei Scheidung – Anwalt in Nürnberg
Was während der Ehe gemeinsam erwirtschaftet wurde, soll fair geteilt werden. Ich sorge für eine korrekte Berechnung.
Was ist der Zugewinnausgleich?
Haben die Ehegatten keinen Ehevertrag geschlossen, leben sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Während der Ehe bleiben die Vermögen getrennt. Endet die Ehe durch Scheidung, wird jedoch der Zugewinn ausgeglichen: Der Ehegatte, der während der Ehe einen höheren Vermögenszuwachs erzielt hat, muss die Hälfte des Überschusses an den anderen zahlen (§ 1378 BGB).
So wird der Zugewinn berechnet
- Anfangsvermögen: Vermögen am Tag der Eheschließung. Erbschaften und Schenkungen während der Ehe werden grundsätzlich hinzugerechnet und sind damit „ausgleichsfrei“.
- Endvermögen: Vermögen am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags (§ 1384 BGB).
- Zugewinn: Differenz zwischen End- und Anfangsvermögen jedes Ehegatten.
- Ausgleich: die Hälfte der Differenz der beiden Zugewinne.
Auch das Trennungsvermögen spielt eine Rolle: Ist das Endvermögen geringer als am Tag der Trennung, muss der betreffende Ehegatte dies erklären – so werden Vermögensverschiebungen nach der Trennung erschwert.
Typische Streitpunkte
- Bewertung von Immobilien, Unternehmen, Praxen und Lebensversicherungen
- Schulden und negatives Anfangsvermögen
- Vermögensverschiebungen und Schenkungen kurz vor der Trennung
- Vermögen im Ausland, etwa Immobilien in der Heimat
- Inflationsbereinigung des Anfangsvermögens
Wichtig sind vollständige Auskünfte und Belege. Ich setze Ihre Auskunftsansprüche durch und sorge dafür, dass Ihr Zugewinnausgleich korrekt ermittelt wird.
Zugewinnausgleich in Nürnberg, Fürth, Erlangen und Umgebung
Die Kanzlei liegt zentral in der Gleißbühlstraße 7 in 90402 Nürnberg, ca. 5 Gehminuten vom Hauptbahnhof. Ich vertrete Mandantinnen und Mandanten aus Nürnberg und der gesamten Metropolregion – etwa aus Fürth, Erlangen, Schwabach, Zirndorf, Stein, Oberasbach, Lauf an der Pegnitz, Hersbruck, Feucht und Roth – vor dem Familiengericht beim Amtsgericht Nürnberg, den umliegenden Familiengerichten und dem Oberlandesgericht Nürnberg.
Fragen zum Zugewinnausgleich
Fällt eine Erbschaft in den Zugewinnausgleich?
Grundsätzlich nicht. Erbschaften und Schenkungen von Dritten werden dem Anfangsvermögen hinzugerechnet. Wertsteigerungen des geerbten Vermögens während der Ehe – etwa einer Immobilie – können aber ausgleichspflichtig sein.
Welcher Stichtag gilt für das Endvermögen?
Maßgeblich ist der Tag, an dem der Scheidungsantrag dem anderen Ehegatten zugestellt wird (§ 1384 BGB). Der Zeitpunkt kann deshalb taktisch bedeutsam sein.
Kann man den Zugewinnausgleich ausschließen?
Ja, durch einen notariellen Ehevertrag – etwa durch Vereinbarung der Gütertrennung oder einer modifizierten Zugewinngemeinschaft. Das ist vor oder während der Ehe möglich.
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