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Familienrecht

Scheidungsanwalt in Nürnberg – Fachanwalt für Familienrecht

Einvernehmlich oder streitig: Ich stelle Ihren Scheidungsantrag und kümmere mich um alle Scheidungsfolgen.

Scheidung in Nürnberg – sicher durch das Verfahren

Niemand denkt bei der Eheschließung an eine Scheidung – und doch können sich Ehepartner mit der Zeit auseinanderleben. Eine Scheidung ist emotional belastend und zugleich mit vielen rechtlichen und finanziellen Fragen verbunden. Als Scheidungsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in Nürnberg begleite ich Sie durch das gesamte Verfahren und sorge dafür, dass alle Formalien beachtet und Ihre Interessen gewahrt werden.

Voraussetzungen der Scheidung

  • Trennungsjahr: In der Regel müssen die Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt leben (§ 1566 BGB). Das ist auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung möglich („Trennung von Tisch und Bett“).
  • Einvernehmliche Scheidung: Beantragen beide die Scheidung oder stimmt der andere zu, wird das Scheitern der Ehe nach einem Jahr Trennung unwiderlegbar vermutet.
  • Streitige Scheidung: Ohne Zustimmung muss das Scheitern der Ehe nachgewiesen werden – nach drei Jahren Trennung wird es vermutet.
  • Härtefallscheidung: In Ausnahmefällen, etwa bei Gewalt, ist eine Scheidung auch vor Ablauf des Trennungsjahres möglich (§ 1565 Abs. 2 BGB).

Das Trennungsjahr richtig gestalten

Das Trennungsjahr beginnt, sobald ein Ehegatte die häusliche Gemeinschaft erkennbar aufhebt und die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Ein Auszug ist nicht zwingend – auch in derselben Wohnung können Sie getrennt leben, wenn Sie getrennt schlafen, getrennt wirtschaften und nicht mehr füreinander sorgen (kein gemeinsames Kochen, Waschen oder Einkaufen). Kurze Versöhnungsversuche von bis zu etwa drei Monaten unterbrechen das Trennungsjahr nicht (§ 1567 Abs. 2 BGB).

Tipp: Halten Sie das Trennungsdatum schriftlich fest – etwa durch ein Schreiben an Ihren Ehepartner. Das erleichtert später den Nachweis und ist auch für Unterhalt und Zugewinn bedeutsam.

Checkliste: Was Sie bei der Trennung beachten sollten

  • Unterlagen sichern: Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder, Einkommensnachweise, Steuerbescheide, Renten- und Versicherungsunterlagen, Kontoauszüge, Kredit- und Grundbuchunterlagen
  • Vermögen dokumentieren: Kontostände und Vermögenswerte zum Zeitpunkt der Trennung festhalten
  • Gemeinsame Konten und Vollmachten prüfen und gegebenenfalls anpassen
  • Kinder: Betreuung und Umgang möglichst früh einvernehmlich regeln
  • Unterhalt: Ansprüche schriftlich geltend machen – Unterhalt gibt es grundsätzlich erst ab Aufforderung
  • Steuern: Im Trennungsjahr ist eine Zusammenveranlagung meist noch möglich; ab dem Folgejahr ändern sich die Steuerklassen
  • Testament, Lebensversicherung und Bezugsrechte überprüfen
  • Nichts unterschreiben, bevor Sie sich beraten lassen haben

Ablauf des Scheidungsverfahrens

  1. Beratung und Klärung der Scheidungsfolgen
  2. Scheidungsantrag beim Familiengericht – nur durch einen Rechtsanwalt möglich
  3. Auskünfte zum Versorgungsausgleich (Rentenanwartschaften)
  4. Gerichtstermin mit persönlicher Anhörung der Ehegatten
  5. Scheidungsbeschluss – rechtskräftig nach Ablauf der Rechtsmittelfrist oder sofort bei Rechtsmittelverzicht

Bei einer einvernehmlichen Scheidung dauert das Verfahren oft nur wenige Monate. Streitige Folgesachen können es deutlich verlängern.

Scheidungsfolgen im Blick

Neben der Scheidung selbst sind häufig wichtige Folgefragen zu klären: Versorgungsausgleich, Unterhalt, Zugewinnausgleich, Ehewohnung und Hausrat sowie Sorge- und Umgangsrecht. Eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung kann Zeit, Kosten und Streit sparen.

Der Versorgungsausgleich

Mit der Scheidung führt das Familiengericht von Amts wegen den Versorgungsausgleich durch: Die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften beider Ehegatten – gesetzliche Rente, Beamtenversorgung, Betriebsrenten und private Altersvorsorge – werden grundsätzlich hälftig geteilt. Dazu erhalten Sie vom Gericht einen Fragebogen. Bei einer Ehedauer von bis zu drei Jahren findet der Versorgungsausgleich nur auf Antrag statt. Die Ehegatten können ihn außerdem durch notarielle Vereinbarung regeln oder ausschließen. Ob das für Sie sinnvoll ist, sollte genau geprüft werden.

Der Scheidungstermin beim Familiengericht

Zuständig ist das Familiengericht beim Amtsgericht – für Nürnberg also das Amtsgericht Nürnberg, wenn gemeinsame minderjährige Kinder hier leben oder Sie hier zuletzt gemeinsam gewohnt haben. Zum Termin ordnet das Gericht in der Regel das persönliche Erscheinen beider Ehegatten an. Die Anhörung ist meist kurz: Das Gericht fragt nach dem Trennungszeitpunkt und danach, ob die Ehe gescheitert ist. Am Ende verkündet es den Scheidungsbeschluss.

Sind beide Ehegatten anwaltlich vertreten, können sie im Termin auf Rechtsmittel verzichten – dann ist die Scheidung sofort rechtskräftig. Andernfalls wird sie rechtskräftig, wenn die Beschwerdefrist von einem Monat nach Zustellung des Beschlusses abgelaufen ist.

Scheidung mit Kindern

Die gemeinsame elterliche Sorge bleibt nach der Scheidung grundsätzlich bestehen. Sorge- und Umgangsrecht sowie der Kindesunterhalt werden im Scheidungsverfahren nur entschieden, wenn ein Elternteil das beantragt. Besser ist meist eine einvernehmliche Regelung – mehr dazu unter Sorgerecht & Umgangsrecht und Kindesunterhalt.

Was kostet eine Scheidung?

Gerichts- und Anwaltskosten richten sich nach dem Verfahrenswert. Er beträgt in der Regel das Dreifache des gemeinsamen monatlichen Nettoeinkommens beider Ehegatten, mindestens 3.000 Euro; für den Versorgungsausgleich kommt ein Zuschlag hinzu. Bei einer einvernehmlichen Scheidung mit nur einem Anwalt bleiben die Kosten überschaubar. Bei geringem Einkommen kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.

Beispiel zum Verfahrenswert: Verdienen die Ehegatten netto 2.800 € und 1.700 € im Monat, beträgt der Verfahrenswert für die Scheidung 3 × 4.500 € = 13.500 €. Für jedes im Versorgungsausgleich geteilte Rentenanrecht kommen 10 % dieses Betrags hinzu (mindestens 1.000 €). Nach dem so ermittelten Wert richten sich Gerichts- und Anwaltsgebühren. Eine konkrete Kostenschätzung erhalten Sie im Erstgespräch.

Scheidung mit Auslandsbezug

Sind ein oder beide Ehegatten ausländische Staatsangehörige oder wurde die Ehe im Ausland geschlossen, stellen sich Fragen zum anwendbaren Recht und zur Anerkennung der Scheidung im Heimatland. Ich berate Sie dazu – auch auf Englisch, Serbisch, Bosnisch und Kroatisch.

Scheidungsanwalt in Nürnberg, Fürth, Erlangen und Umgebung

Die Kanzlei liegt zentral in der Gleißbühlstraße 7 in 90402 Nürnberg, ca. 5 Gehminuten vom Hauptbahnhof. Ich vertrete Mandantinnen und Mandanten aus Nürnberg und der gesamten Metropolregion – etwa aus Fürth, Erlangen, Schwabach, Zirndorf, Stein, Oberasbach, Lauf an der Pegnitz, Hersbruck, Feucht und Roth – vor dem Familiengericht beim Amtsgericht Nürnberg, den umliegenden Familiengerichten und dem Oberlandesgericht Nürnberg.

Häufige Fragen

Fragen zur Scheidung

Wie lange dauert eine Scheidung?

Eine einvernehmliche Scheidung ohne Streit über Folgesachen dauert nach Einreichung des Antrags häufig etwa drei bis sechs Monate. Maßgeblich ist vor allem, wie schnell die Rentenversicherungsträger die Auskünfte zum Versorgungsausgleich erteilen.

Brauchen beide Ehepartner einen Anwalt?

Nein. Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt es, wenn der Antragsteller anwaltlich vertreten ist. Der andere Ehegatte kann der Scheidung ohne eigenen Anwalt zustimmen – er kann dann aber keine eigenen Anträge stellen.

Kann ich mich ohne Trennungsjahr scheiden lassen?

Nur ausnahmsweise, wenn die Fortsetzung der Ehe für Sie aus Gründen in der Person des anderen eine unzumutbare Härte darstellen würde, etwa bei Gewalt oder schweren Bedrohungen (§ 1565 Abs. 2 BGB).

Was passiert mit dem gemeinsamen Haus?

Das hängt von den Eigentumsverhältnissen, den Finanzierungen und dem Zugewinnausgleich ab. Möglich sind Übernahme durch einen Ehegatten, Verkauf oder im Streitfall eine Teilungsversteigerung. Eine frühe Beratung vermeidet teure Fehler.

Was kostet eine Scheidung in Nürnberg?

Die Kosten hängen vom Verfahrenswert ab, der sich nach dem Nettoeinkommen beider Ehegatten richtet. Ich nenne Ihnen nach einem ersten Gespräch eine konkrete Kostenschätzung.

Was ist der Versorgungsausgleich?

Beim Versorgungsausgleich werden die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften beider Ehegatten grundsätzlich hälftig geteilt. Das Familiengericht führt ihn bei der Scheidung automatisch durch; bei einer Ehe von bis zu drei Jahren nur auf Antrag.

Muss ich persönlich zum Scheidungstermin?

In der Regel ja. Das Familiengericht ordnet meist das persönliche Erscheinen beider Ehegatten an, um sie zum Scheitern der Ehe anzuhören. Der Termin dauert bei einer einvernehmlichen Scheidung oft nur kurz.

Wann ändert sich nach der Trennung die Steuerklasse?

Im Kalenderjahr der Trennung ist die gemeinsame Veranlagung mit Ehegattensplitting in der Regel noch möglich. Ab dem folgenden Jahr werden die Ehegatten einzeln veranlagt; die Steuerklasse ändert sich entsprechend.

Sie brauchen einen Rechtsanwalt in Nürnberg?

Rufen Sie an oder schreiben Sie eine E-Mail – ich melde mich schnellstmöglich bei Ihnen. Beratung auf Deutsch, Englisch, Serbisch, Bosnisch und Kroatisch.